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VG Würzburg: Beauftragung als weiterer Leistungserbringer für Corona-Teststellen, Rückwirkung der Beauftragung, besonderes Feststellungsinteresse, Antragstellung, Anzeige der Betriebsübernahme genügt nicht für Beauftragung
Urteil vom 15.05.2023 – W 8 K 23.240